Virtuelle Welten sind doch nur eine andere Erscheinungsform des echten Lebens.
Virtuelle Einnahmen sind nicht virtuell, wenn sich die Währung (wie L$) in echtes Geld tauschen läßt.
Virtuelle Banken müssen sich den echten Bankenregeln unterstellen und sind damit gar nicht mehr virtuell. Sie sind Banken, die ihre Geschäftsvorgänge in SecondLife abwickeln.
Und wie ist es, wenn man in SecondLife für jemanden arbeitet? Dann ist das auch nicht virtuell, sondern es ist echte Arbeit, die verrichtet werden muss. So sieht es zumindest das amerikanische Finanzamt. Die Menschen hinter den Avataren, die auf dem CSI-NY Sim für Electric Sheep andere Begrüßt haben, wurden laut SL-Herald in den Status von Angestellten “erhoben”.Mit ausschlaggebend war wohl die “Bezahlung außerhalb des Systems” per Überweisung oder Paypal, sowie die Tatsache, dass nach festen Zeitplänen gearbeitet wurde.
Äußerst unangenehm, wenn für SL-Arbeit im nachhinein Steuer und Sozialversicherung bezahlt werden müsste. Sowohl für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber. Auch Regelungen wie Kündigungsfristen, Formvorschriften und (in den USA) Mindestlöhne könnten die Beteiligten empfindlich treffen.
Es wäre interessant, Betrachtung der Situation hier in Deutschland zu bekommen. Es gibt es auch schon einen Eintrag in der Second Life Law-FAQ – der aber natürlich noch nicht vorhersehen kann, was deutsche Gerichte entscheiden werden



Ruth ist der Spitzname für die Grundlegende Körperform (“Shape”) in Second Life. Immer wenn ein Avatar nach einem Teleport erscheint, tut er dies in dieser – weiblichen – Form, wandelt sich jedoch so schnell in die jeweilig gewünschte Form, dass man dies in der Regel nicht mitbekommt. Ausser es geht etwas schief…
