Auch “Pseudonymes Bloggen” wäre ja schon klasse. Denn nicht alles will man gleich mit der eigenen Person in Verbindung gebracht haben. Das ist nicht immer unbedingt gleich “Illegales” oder “Schweinskram”. Das kann zum Beispiel auch eine Geschichte sein, die Rückschlüsse auf Familie oder Freunde zulässt.
Und nun wurde ein anonym bloggender Richter von einem unter echtem Namen bloggenden Anwalt in die Öffentlichkeit gezerrt. Ich finde, das hat nicht unbedingt Stil – aber über die rechtlichen Belanbge können die Herren ohne weiteres selbst streiten.
Nur in den Kommentaren dazu findet sich dann doch ein hartnäckiges Missverständnis:
Da ist was verdreht: Es ist nicht Udo’s Recht, unter richtigem Namen zu bloggen. Es ist seine Pflicht. Zumindest wenn er das Blog selbst betreibt braucht er ein Impressum – so wie jeder andere Blogger auch. Und somit ist das nicht im Entscheidungsspielraum des Einzelnen, sondern wurde vom Gesetzgeber für uns alle entschieden.
Ob andere diese gewählte Anonymität/Pseudonymität ungefragt auflösen sollten/dürfen ist wiederum eine ganz andere Frage – wie gesagt, ich gehe davon aus, die beteiligten haben eine Rechtschutzversicherung
Einen Ansatz für das Bloggen von “heiklen Inhalten” liefern übrigens die Blogpaten.
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Anonymes Bloggen finde ich eine sehr gute Idee. Viele Blogger werden stark diskriminiert, wenn sie offen ihre Meinung ins Internet stellen. Manche werden sogar regelrecht bedroht. Da ist ein anonymisiertes Bloggen sicher eine gute Lösung. Nur darf die Anonymität nicht missbraucht werden. ich bin sicher dass es zahlreiche Deppen gibt, die Sachen bloggen, die nicht erlaubt sind, und gegen die Richtlinien verstoßen.
Na das ist doch mal ein “simpel und einfach” erklärter Beitrag zum Thema!