Archive | November, 2009

Freie Lizenzen als Basis für Social Media & Viralität

Starke Ansage, der Titel, nicht wahr? Wäre der mir früher eingefallen, dann hätten wir für die Session beim #Hotelcamp sicher den großen Raum benötigt. ;)

Aber die Session fiel aus – wegen mangelndem Interesse. So ist das eben bei Barcamps, es wird mit den Füßen abgestimmt. Damit kann ich auch ganz gut leben. Allerdings haben sich mir alle Haare zu Berge gestellt, als in der Pause danach ein Fotograf über die äußerst eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten seiner Fotos sprach: “Nur für die werbliche Darstellung des Hotels

Und da ist das große Problem, wenn es darum geht, seinen touristischen Betrieb oder die Destination in den sozialen Netzwerken zu plazieren: Die Rechte am Content!

Und genau deshalb ist es für alle Touristiker und Hoteliers wichtig, einige Grundlagen zu Freien Lizenzen zu kennen.

Vorab: Ich bin kein Anwalt! Das hier geschriebene habe ich aus verschiedenen Quellen zusammen getragen und es hilft mir dabei, auf der sicheren Seite zu sein, wenn ich Inhalte wieder- und weiterverwende. Es kann sein, dass ich zu vorsichtig bin – und es kann sein, dass ich nicht alle Fallstricke entdeckt habe.

Es gibt nichts ohne Lizenz!

Auch “Lizenzfrei” bedeutet: Du hast die Lizenz, das Photo zu benutzen, ohne “Lizenzgebühren” zu bezahlen. Mit Erstellung eines Werks entseht automatisch das Urheberrecht, also die Tatsache, dass der Schöpfer über die Verwendung seines Werkes entscheiden kann. Diese Rechte kann er übertragen. Meist geschieht dies gegen Bezahlung.

Aber in jedem Fall müssen wir uns an die Lizenz des Urhebers halten, wenn wir nicht in juristische Schwierigkeiten kommen wollen. Oft sind bei Bildern oder Videos im Internet die Urheber jedoch nicht klar erkennbar – was auch die Suche nach der Lizenz nicht gerade einfach macht.

Es ist schwer für den Gast, für uns Werbung zu machen!

Herkömmliche Lizenzen sind oft für den Benutzer umständlich: “Nur für Print” schließt eine Nutzung im Internet – und somit einer Verbreitung des Prospekts als PDF aus. Bevor er in eine juristische Falle tappt und Abmahngebühren bezahlen muss, nutzt unser Gast das Bild lieber nicht in seinem Blogpost über seinen Traumurlaub – und schon haben wir eine Chance verpasst, unser Angebot “viral” verbreiten zu lassen.

“Viral” ist eh’ so ein Wort. Alles soll viral sein – und dabei kann man das so wenig planen! Viele wirklich virale Videos basieren auf Urheberrechtsverletzungen. Beispiel? Bitteschön: “JK Wedding Entrance Dance” – Warum ich hier nur auf den RTL-Bericht zum Hochzeitseinmarsch verlinke? Weil Youtube mir beim Orginal ein freundliches “Dieses Video ist aufgrund der Urheberrechts-Vorschriften in Ihrem Land nicht zu sehen“. So viel zum Thema Viralität.

Und selbst wenn ich inzwischen den Marketing-Leiter des “Hotel friends” gut genug kenne um sagen zu können, dass er mir keinen Anwalt auf den Hals hetzen würde, wenn ich mich an seiner Bildergallerie bedienen würde: Wer schützt mich vor dem Zorn der Rechnung des Fotografen?

Machen wir es unserem Gast einfach, für uns Werbung zu machen!

Wenn wir unserem Gast ganz deutlich sagen: “Du darfst die Bilder von unserer Webpage nehmen, und weiterverwenden”, dann laden wir Ihn ein, seine Begeisterung in die Welt zu schreien – oder zumindest in seinem Blog zu schreiben. Idealerweise ist im Text zur Bildergallerie und im ALT-Tag des Bilds die Lizenz erwähnt, unter der die Bilder stehen.

Creative Commons haben den Vorteil der Bekanntheit

Für Computerprogramme haben sich die “GNU General Public License – GPL” oder auch “BSD-Style” etabliert. Viele Programmierer verwenden diese Lizenzen einfach deshhalb, weil sie bekannt sind, und weil auch Nutzer und Mitprogrammierer damit umzugehen wissen, ohne sich für jedes Programm einzeln in die Paragrafen einlesen zu müssen.

Im Bereich von Texten, Bildern, Videos und Musik ist die “Creative Commons” Lizenz sehr verbreitet und bekannt. Wobei man nicht von “der CC-Lizenz” sprechen sollte. Denn Creative Commons ist ein Lizenzbaukasten, der verschiedene Bedürfnisse abdeckt. Die wichtigsten Bauteile sind hierbei:

  • BY
    Nennung des Urhebers (Immer mit dabei – siehe Kommentar von Johann)
  • =
    ohne Veränderungen
  • SA – Share Alike
    Veränderungen bzw. Kombinationen sind erlaubt, das Resultat muss aber unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden
  • NC – Non Commercial
    keine Geschäftliche Nutzung erlaubt

CC-sa ermöglichst somit eine bestmögliche Verbreitung, wobei diese Variante aufgrund mangelnder Nachfrage nicht mehr angeboten wird. CC-by-sa ist somit meiner Meinung nach die beste Möglichkeit, unsere Bilder und Filme möglichst weit zu verbreiten, und stellt zusätzlich die Zurückverlinkung auf den eigenen Betrieb sicher.

Was sollte man also bei Bildern des eigenen Betriebs beachten?

  • Bei Fotoaufnahmen die Rechte mit erwerben
    (Frage: Was kostet das? Auf dem Hotelcamp habe ich hierrauf nur ein polemisches “Dann kostet das Foto eben nicht €50 sondern €500!” als Antwort erhalten)
  • Offene Quellen unterstützen:
    OpenStreetMap, BikeMap, Wikipedia, etc.
  • Backlinkmöglichkeiten schaffen
    und somit Links von Blogs attraktiv machen

Dieser Artikel ist der Zweite Teil der Serie: Das eingesperrte Web 2.0“, “Freie Lizenzen als Basis für Social Media & Viralität”, “Das Ende der Kontrolle” und “Beziehungsmarketing gone sour”

Warum werden Monitore ohne Auflösung verkauft?

Nun gut – nicht ohne Auflösung. Irgendeine habe die ja schon. Was mich aber nervt, ist dass die Bildschirmauflösung immer mehr aus Produktbeschreibungen und vor allem Werbeanzeigen verschwunden ist.

Da kommt es schon mal vor, dass in einer Anzeige ein 19″ und ein 21″ Display angeboten werden, und beim näheren Hinschauen zeigt sich, dass das größere zwar etwas teurer ist, aber doch nur die gleiche Auflösung hat. (Obwohl doch in der IT gilt: Kleiner bei gleicher Leistung ist teurer herzustellen…)

Nun gut. Aber bei der Anzeige für den ALDI Medion AKOYA P4010 D steht nicht einmal im Kleingedruckten, wie hoch die tatsächliche Bildschirmauflösung ist. Nur über den Hinweis “Full HD Auflösung” und den Umweg über Google/Wikipedia kann man erfahren, dass das Gerät wohl mit 1920×1080 arbeitet.

Das ist ganz ordentlich, und muss doch gar nicht versteckt werden – im Gegensatz zu manchen Laptops, die heute verkauft werden und die genen meinen Toshiba von 2003 mit 1400×1080 ganz alt aussehen. Zumindest, was das Display angeht. Wenn man bedenkt, dass es auch vor sechs Jahren schon ein Modell mit 1600×1280 gab, dann hat sich bei den Displays eigentlich am wenigsten getan.

Kein Wunder verstecken die Hersteller und Verkäufer diese “Erungenschaft” hinter Buzzwords.

Verträge bei der Telekom…

Ja, ich weiß: Wenn man einen Vertrag unterschreibt, dann sollte man ihn gelesen haben. Und wenn die Unterschrift schon lange zurückliegt, sollte man sich nochmal ganz genau über die Kündigungsfristen erkundigen, bevor man einen ähnlichen Vertrag mit einem anderen Unternehemen abschließt.

Jedenfalls sollte man nicht den Auskunft des Kabel-BW Verkäufers über die Kündigungsfristen bei der Telekom glauben.

Telekom / DSL-Verträge verlängern sich nämlich automatisch um ein Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Also nichts da mit kurzfristigem Wechsel zu einem anderen DSL-Anbieter. Das muss dann schon genau geprüft werden.

Also ich finde, dass sich eine solche Regelung im Jahr 2009 schon ziemlich mittelalterlich anfühlt.

Mit freundlichen Grüßen,

Der noch ein Jahr im alten Tarif Gebundene