Wahlcomputer in momentaner Ausführung verfassungswidrig

Die meisten werden es schon gelesen oder gehört haben. Der Vollständigkeit halber muss das hier aber auch noch erwähnt werden:

Da Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde.

und deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die Machinen heute für freie, geheime und gleiche Wahlen ungeeignet.

Ein Interview mit Andreas Bogk, der ein im Prozess verwendetes Gutachten mit erstellt hat, findet sich auf Netzpolitik.org

Und natürlich darf auch der schon ältere Bericht vom Schachspiel auf Wahlcomputern nicht fehlen.

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