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21  03 2007

iStockPhoto und die Lizenzbedingungen

Bei Robert ist eine Diskussion über iStockPhoto.com im Gange. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, mich durch die hellgrau auf weiß geschriebenen Lizenzbedingungen zu wühlen: Dabei frage ich mich, ob man iStockPhotos überhaupt auf Webseiten einbinden darf.

Ich lese da (frei, gekürzt und übersetzt):

Vorbehaltlich der Einschränkungen unter ‘Verbotene Nutzung’ darf man … Bilder mit einer Auflösung von maximal 800×600 in Webseiten einbinden. … Unter ‘Verbotene Nutzung’ wird es jedoch untersagt, die Bilder in einer Art und Weise zu Nutzen, die es möglich macht, das Bild auf einem ‘tragbaren Gerät’ weitergegeben kann. Außerdem darf man es nicht auf einem Webserver lagern, wo es andere Nutzen können. (Punkte 11 und 12)

sowie

Einerseits ist die Nutzung in der Werbung erlaubt, jedoch nur solange keine Gefahr zur Annahme besteht, die abgebildeten Personen würden das beworbene Produkt persönlich unterstützen. (Punkt 7)

Also, kein Model, das per Sprechblase behauptet: “Ich trage nur Stefan’s selbstgestrickte Socken, denn das sind die Besten!”. Schade auch.

Aber die Einschränkung mit dem Webserver gibt mir echt zu denken. Da haben wohl ein paar Anwälte das Internet nicht verstanden oder sind einfach über das Ziel hinausgeschossen. Sobald etwas im Internet publiziert wird, kann es auch einzeln (d.h. ohne die Webpage drumrum) elektronisch gespeichert, vervielfältigt und benutzt werden. Ob man das darf oder nicht, ist eine andere Frage, wie LindenLab wahrscheinlich bald zu spüren bekommt, wenn Erik Pöhler aka iRoybot Dada recht hat

Ach ja: Ich bin kein Anwalt. Rechtliche Auskünfte sind von diesem Artikel nicht zu erwarten!


2 Responses to “iStockPhoto und die Lizenzbedingungen”

  1. Hallo, schaut Euch doch mal die agbs bei gettyimages.com an- die sind genau so- es geht hier eher darum, dass man ausschliessen will, dass Motive z.b bei Jamba wiederverkauft werden können - tragbar ist damit dann das Handy gemeint. Dafür gibt es dann bei getty aus bestimmte Nutzungstarife. Viele Grüße von einem ehemaligen getty Kundenberater. Viele Grüße

  2. Kann ja schon sein, dass dies “branchenübliche Bedingungen” sind. Wie gesagt bin ich auch kein Anwalt.

    Da ich eher aus einem “freien Umfeld” komme fällt mir das besonders auf, da ja oft behauptet wird man wäre bei den freien Lizenzen (GPL, CC, etc.) auf rechtlich unsicherem Grund.

    Hier scheint es aber, dass ich trotz Zahlung mich in eine rechtliche Unsicherheit begebe, weil sich die Lizenz selbst widerspricht.

    Und nochmal: Ich bin KEIN Anwalt.

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