Geheim ist nicht gleich illegal
…oder?
Hierzu ein Kommentar der Süddeutschen Zeitung:
“Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht
an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen “aus praktischen Gründen” nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.”
(via LawBlog)
Ein Gedankenanstoß, einfach so, ohne genaue Recherche meinerseits: Wodurch entsteht mehr Leid und Ungerechtigkeit: Durch zuviel staatliche Überwachung oder durch zu wenig?
Die Amerikaner hattes es doch eigentlich kapiert, als sie damals Ihre Verfassung geschrieben haben: Die Bürger müssen vor dem Staat geschützt werden - nicht umgekehrt.


Leave a Reply