Freie Lizenzen – Einwände und Feedback

Auf meinen letzten Artikel Kreatives Schaffen durch Teilen gab es einiges an Rückmeldung. Die folgenden Punkte wurden erwähnt:

  • Creative Commons: Was will der Richter damit? (Robert Basic)
    Hierbei ist zu beachten, dass Freie Lizenzen kein “Sonderrecht” neben dem Urheberrecht darstellen, sondern Verträge innerhalb des Urheberrechts sind. So wie Sony bestimmen darf, wie ihre CDs kopiert und gesampled werden dürfen (nämlich nur “mit freundlicher Genehmigung” aka $$$), dürfen das freie Künstler auch. Es handelt sich hier nicht um “Sonderrecht” sondern um ein Vertragsangebot, das durch das Kopieren angenommen wird.Da laut Urhebergesetz das Kopieren ja gar nicht erlaubt ist, steht der “Kopierer” vor der Wahl: Entweder hat er den Lizenzvertrag (CC/GPL/MS-Eula/…) gebrochen (also ist er schuldig) oder er hat das Urheberrecht gebrochen (also schuldig. Und die Filmindustrie zeigt ja sehr eindrücklich, welche Konsequenzen das haben kann…)Die GPL ist übrigens in Deutschland vor Gericht bestätigt worden.
    Die CC hatte in den Niederlanden ihren ersten erfolgreichen Test vor Gericht.
  • Gauner und Betrüger (Robert Basic)
    Also solche, die Content zunächst unter eine Freie Lizenz stellen, und dann später diese Lizenz “entfernen” um rechtliche Schritte gegen Kopierer einzuleiten.Hier hilft wahrscheinlich nur die Öffentlichkeit. Also Zeugen oder die Wayback-machine, die belegen, dass man die Kopie unter der erteilten Lizenz erworben hat.
  • Wie Falk Merten hervorhob, kann eine Freie Lizenz auch nicht wirksam widerrufen werden. Auch wenn man den Content nicht mehr selbst verbreitet, können die, die Ihre Kopien unter der CC oder GPL gefertigt haben diese auch weiterhin unter dieser veröffentlichen.Dies wird jedoch speziell in Entwicklerkreisen als gewünschte Eigenschaft betrachtet. Wer an einem Programm unter der GPL Änderungen vornimmt, kann sicher sein, dass er die Früchte seines Schaffens auch weiterhin ernten kann. Das Programm bleibt auf jeden Fall frei verfügbar, zumindest in der Version die schon benutzt wird.Aktuelles Beispiel ist das CMS Mambo. Die freien Entwickler (die inzwischen einen Hauptteil der Arbeit erledigten) fühlten sich von einigen (neuen) Restriktionen der Eigentümer der Marke Mambo zu sehr beengt. Die Entwickler nahmen, was sie bereits unter der GPL hatten, und programmieren das System jetzt unter dem Namen Joomla weiter. Es ist kaum möglich, ein GPL bzw. CC-SA Projekt wieder “einzusperren”.
  • Technische Frage: Wie kann ich einzelne Artikel meines Blogs CC-lizenzieren?
    Einfache Antwort: Beim Copyright-Hinweis für das ganze Blog darauf Hinweisen, dass einzelne Artikel eventuell unter anderen Bedingungen vertrieben werden dürfen, und die Bedingungen, die im Artikel genannt werden vorrang haben.Auf diese Art kann man auch einzelne Artikel restriktiver Lizenzieren, wenn das ganze Blog sonst unter CC läuft.
  • Kommerzielle Nutzung erlauben?
    Klar, GPL ist mehr für Software, CC ist für alle möglichen Arten von “Geschaffenem”. Im Gegensatz zur CC kenn die GPL keine Möglichkeit, die kommerzielle Verbreitung zu untersagen.Dies kann für manchen Grund genug sein, die CC-nc (non-commercial) zu wählen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass dies die “schnelle, unbürokratische Nutzung” (die ja positiv ist) für viele kleine Blogbetreiber fast unmöglich macht. Bevor ich die Frage erörtere ob meine Google-Anzeigen als kommerzielle Ausbeutung gelten, oder ob mein werbefreies Freizeitprojekt LinuxBasics.org kommerziell gilt, weil es auf dem Geschäftsserver läuft, lasse ich lieber die Finger vom entsprechenden Content. Und schon hat der Urheber einen Backlink, Ruhm und Ehre verschenkt :)

Weitere Artikel zum Thema:

  1. Session So-3-C – Freie Lizenzen für Touristischen Content
  2. Freie Lizenzen als Basis für Social Media & Viralität
  3. Wie illegal ist Blip.fm? Abmahnfalle oder Chance für Freie Musik?
  4. Feedback zu den Linuxartikeln
  5. Freie Alternativen zum Adobe Reader

Related posts brought to you by Yet Another Related Posts Plugin.

4 Responses to “Freie Lizenzen – Einwände und Feedback”

  1. Heinz 7. June 2007 at 21:52 #

    Sorry,

    Ist die GPLcc gleich wie “CC BY SA”, was ist der Unterschied?
    http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

  2. Stefan 8. June 2007 at 15:43 #

    Rechtsberatung kann ich hier zwar nicht anbieten :) , aber die “GPLcc” ist eine **Beschreibung** der GPL, die von CC verfasst wurde. Also: CChat die GPL für Laien erklärt.

    Im Gegensatz zur “CC BY SA” verlangt die GPL die weitergabe der Quellen. Ob das “SA” bei Programmen auch den Quellcode beinhaltet ist juristische Spitzfindigkeit. Bei der GPL ist die Sache ganz klar geregelt.

Trackbacks/Pingbacks

  1. Kreatives Schaffen durch Teilen | Stefan.Waidele.info - 4. April 2011

    [...] Im Artikel Freie Lizenzen – Einwände und Feedback habe ich zum erhaltenen Feedback Stellung [...]

Leave a Reply

Comments links could be nofollow free.